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   OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03   

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https://dejure.org/2003,5322
OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren; Prozessrechtliche Wirkung der Ablehnung; Zulässigkeit eines erneuten Antrags im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    StPO § 364 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 364a
    Fortwirkung der negativen Entscheidung über Bestellung einer Pflichtverteidigers - Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Auch hier erstreckt sich die Bestellung auf das gesamte Verfahren (siehe Meyer-Goßner a.a.O., Rdnrn. 4, 5 vor § 137), so dass die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts zur Folge hat, dass ein erneuter Antrag auf Bestellung, der etwa im Berufungs- oder Revisionsverfahren gestellt wird, unstatthaft ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 für das Revisionsverfahren).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die sofortige Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Gegen die Verwerfung der hiergegen gerichteten Beschwerde kann keine weitere Beschwerde gemäß § 310 StPO eingelegt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 Ws 51/2001).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
  • KG, 21.08.1991 - 4 Ws 129/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04

    Strafverfahren: Ablehnung der Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Die Ablehnung der Bestellung erstreckt sich nämlich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren, so dass ein erneuter Antrag auf Bestellung im Revisionsverfahren aussichtsreich nur dann gestellt werden kann, wenn neue Gesichtspunkte gegeben sind, die nunmehr die Beiordnung eines Verteidigers gebieten ( vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 - ; Beschluss vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003 = NStZ-RR 2003, 334).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07

    Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die

    Dieser ist zulässig, obgleich die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung durch das Amtsgericht grundsätzlich für das gesamte Verfahren wirkt, es sei denn, die Sach- oder Rechtslage hat sich geändert (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2004, 124 für das Wiederaufnahmeverfahren; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 4 Ws 62/02 - für das Revisionsverfahren).
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